
Meine über zwanzigjährige Prozess- und Beratererfahrung gibt mir als Rechtsanwalt für Strafrecht eine sichere Grundlage zu zielorientierter und optimaler Interessenwahrnehmung.
Die optimale Interessenwahrnehmung als Rechtsanwalt im Strafrecht erfordert neben Fachwissen insbesondere auch Mut und Hartnäckigkeit bei der Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Denn der Strafverteidiger muss ohne wenn und aber für die Interessen seines Mandanten auftreten, ja kämpfen. Verständnis für schwierige Lebenssituationen der Mandanten und psychologisches Einfühlungsvermögen sind Voraussetzungen, die ein Rechtsanwalt für Strafrecht mitzubringen hat.
Solche Eigenschaften und Erfahrungen sind nicht an einer Universität zu erlernen. Sie sind das Ergebnis jahrzehntelanger Berufserfahrung. Und das wissen Mandanten zu schätzen. Das ist der Grund, weshalb mich auch Mandanten aus anderen Bundesländern als Strafverteidiger außerhalb Berlins beauftragen.
Auf Grund meiner Erfahrungen als Strafverteidiger kenne ich die Probleme der Berichterstattung über Strafverfahren gerade auch aus Sicht der Betroffenen. Ich vertrete betroffene Privatpersonen und Unternehmen, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Veröffentlichungen durch die Presse, durch Medienanstalten und im Internet geht. Gerade die Presse berichtet oft vorverurteilend und unseriös über Strafverfahren. Es ist Aufgabe eines Rechtsanwalts für Medien- und Presserecht, solche Auswüchse gerade der Boulevardpresse zur Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens gerichtlich verbieten zu lassen.
Auf die Zusammenarbeit freue ich mich, ganz nach dem Motto: Kopf hoch und nicht die Hände!
Ulrich Dost
Rechtsanwalt für Strafrecht