Ulrich Dost-Roxin †

Oliver Marson

Fachanwalt für Strafrecht

in Kooperation mit

Dr. Uwe Ewald
Rechtsanwalt & Big Data-Analyst

Ulrich Dost-Roxin (†), Oliver Marson (Fachanwalt für Strafrecht) in Kooperation mit Dr. Uwe Ewald (Rechtsanwalt & Big Data-Analyst)

Menschen- und Waffenhandel

Drogenhandel

Berufung und Revision

Fachanwälte für Strafrecht
RA Oliver Marson

Wir sind ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Unsere inzwischen dreißigjährige Erfahrung im Strafrecht ermöglicht es uns, Ihre Interessen optimal wahrzunehmen. Als Fachanwalt für Strafrecht stehen ich mit Konsequenz an Ihrer Seite. Willkür durch Staatsanwälte oder Richter treten wir offensiv entgegen. Ich kämpfe mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, um ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu gewährleisten.

Fachanwalt für Strafrecht

Ich, Rechtsanwalt Oliver Marson, habe mich mit anderen Kollegen zu eine Kooperation zusammengeschlossen.  Diese Form der Zusammenarbeit ermöglicht es, Sie noch effektiver zu verteidigen. Es ist in erster Linie ein Vorteil für Sie als Mandant.

Ihr Mandat ist uns Privileg – Fachanwälte für Strafrecht

Wir verstehen jedes uns übertragene Mandat als Privileg. Deshalb setzen wir unsere Fachkompetenz für jeden Fall mit dem gleichen Engegement und Ehrgeiz ein. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen „kleinen“ und „großen“ Fällen. Jeder Mandant erhält die gleiche Aufmerksamkeit und erfährt die gleiche Beachtung.

Rechtsanwalt & Analyst in Kooperation

Analyst Dr. Uwe Ewald, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Kriminologe, Analyst
RA Dr. Uwe Ewald

Als Fachanwalt für Strafrecht lege ich Wert darauf, mir die neuesten Entwicklungen bei der Strafverteidigung zu Nutze zu machen. Dazu gehört die das Strafrecht revolutionär verändernde Aufarbeitung von elektronisch gesicherten Beweismitteln mit Hilfe der elektronischen Datenanalyse. Deshalb kooperiert ich mit dem Kollegen Dr. Uwe Ewald. Er ist als Rechtsanwalt in der Regel nicht als Verteidiger, sondern als Analyst mit herausragenden Fachkenntnissen tätig.

Fachanwälte für Strafrecht in allen Instanzen

Ich verteidige Sie in allen Strafrechtsangelegenheiten im Ermittlungsverfahren, nach Anklageerhebung oder nach Erlass eines Strafbefehls in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht oder Landgericht.  Auch in der Berufung stehe ich an Ihrer Seite. Auch die Strafverteidigung in der Revision am BGH und an den Oberlandesgerichten sind wir erfolgreich tätig. RA Marson ist darüber hinaus für Sie auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts tätig.

Fachanwälte für Strafrecht bei Tatvorwürfen gegen Unternehmen

Wir stehen  auch Unternehmen in laufenden Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren zur Seite. Dieser unfangreichen Thematik des Wirtschaftsstrafrechts haben wir eine gesonderte Webseite gewidmet, auf der Sie Informationen erhalten können. Strafverfahren in diesem Bereich richten sich gegen gegen Geschäftsführer, Mitglieder von Aufsichtsräten und andere leitende Mitarbeiter. Sie haben oft Vorwürfe der Korruption, der Untreue, des Subventionsbetrugs, der Steuerhinterziehung, des Betrugs, der Geldwäsche,  der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts zum Gegenstand.

Spezialist für Verkehrsstrafrecht

Wenn Sie mit Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht konfrontiert sind, steht Ihnen Rechtsanwalt Oliver Marson zur Seite. Vielfältige Hinweise und Informationen hat er für Sie auf dieser Webseite aufgearbeitet.

Unser Kampf für Ihr Recht – Fachanwälte für Strafrecht

Unsere Verteidigertätigkeit ist Kampf um Ihre Rechte und stellen uns staatlicher Willkür entgegen. Wenn ein einzelner Bürger rechtswidrigen Angriffen übermächtiger staatlicher Behörden oder privater Organisationen ausgesetzt ist, stellen wir uns dagegen. Auch Bürger aus anderen Staaten und mit anderer Hautfarbe können unsere Hilfe im Strafrecht mit aller anwaltlichen Konsequenz in Anspruch nehmen.

„Medien-Tribunale“ (Prof. Dr. Fischer in  ZEIT) , also die selbsternannte“Medienjustiz“ bekämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Der „digitalen Inquisition“ ist entgegenzuwirken. Denn das alles hat mit rechtsstaatlicher Urteilsfindung und  Gerichtsöffentlichkeit nichts  zu tun hat. Der Pranger von Angeklagten wird inzwischen auch durch Presseerklärungen der Polizei und Staatsanwaltschaften betrieben. Wir treten mit unserer Strafverteidigung für die Gewährleistung der  Menschenwürde unserer Mandanten ein, die ihnen auch wegen des Verdachts noch so schwerer Verbrechen als Angeklagte durch den Rechtsstaat garantiert werden muss. Wir sind als Ihre Verteidigung und parteiisch für Sie und ausschließlich in Ihrem Interesse tätig.  Als Urteilsbeschaffer für Gerichte stehen wir nicht zur Verfügung. Wir lassen uns vom Gesetz leiten.

 

Zur Galileo-Reportage über Anwalt Ulrich Dost-Roxin auf Youtube
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Wenden Sie sich vertrauensvoll an RA Marson. Ihr Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen helfend zur Seite.