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<title>Kanzlei-Blog von Rechtsanwalt Ulrich Dost, Berlin</title>
<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/</link>
<description>Das Blog des Strafverteidigers und Rechtsanwalts fÃ¼r Strafrecht sowie Medienrecht und Presserecht in Berlin</description>
<language>de-de</language>
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<title><![CDATA[Urteil im Verfahren schwerer sexueller Missbrauch ]]></title>
<description><![CDATA[In dem Strafverfahren hatte der Mandant ein umfassendes GestÃ¤ndnis zum Prozessauftakt abgelegt. Deshalb war die weitere Beweiserhebung nur in einem minimalen Umfang erforderlich.

	Probleme gab es um die Rechtsfrage der Anwendung des Â§ 21 StGB, also der verminderten SchuldfÃ¤higkeit in der Alternative der verminderen SteuerungsfÃ¤higkeit. Ein Psychiater hatte das Gutachten erstattet und war zu dem Ergebnis gekommen, die SteuerungsfÃ¤higkeit des Mandanten sei zum Tatzeitpunkt in vollem Umfange erhalten gewesen.

	Aus Sicht der Verteidigung war dieses Ergebnis nicht haltbar, weil der Mandant zu den jeweiligen Tatzeitpunkten unter Einwirkung eines starken Medikaments stand, dass die Entscheidungsfindung beeinflussen kann. Die Auswirkung dieses Medikaments (Nebenwirkungen) kannte der Gutachter offensichtlich nicht und machte es folglich auch nicht zum Gegenstand seiner Begutachtung. 

	Deshalb verlangte ich mit einem Hilfsbeweisantrag unmittelbar vor den PlÃ¤doyers und einen Tag vor der UrteilsverkÃ¼ndung die Einholung eine weiteren SachverstÃ¤ndigengutachtens. Und zwar fÃ¼r den Fall, dass das Gericht wie der Gutachter die Voraussetzungen der Anwendung des Â§ 21 StGB zu verneinen beabsichtigt.

	Der hier verÃ¶ffentlichte Hilfsbeweisantrag stÃ¼tzt sich auf die fehlende Sachkunde des Gutachters im Bereich der klinischen Pharmakologie und rÃ¼gte WidersprÃ¼che der Begutachtung.

	Das Landgericht Berlin folgte daraufhin nicht dem Gutachter und schloss sich der Auffassung der Verteidigung an, wonach von einer verminderten SchuldfÃ¤higkeit auszugehen sei. Somit war die Einholung eines weiteren Gutachtens nicht mehr erforderlich.

	Folge der Anwendung des Â§ 21 StGB war, dass das mit Urteil vom 10. Mai 2012 verhÃ¤ngte StrafmaÃŸ mit nur 3 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe wesentlich niedriger als in vergleichbaren FÃ¤llen und von der Staatsanwaltschaft gefordert (5 Jahre Freiheitsstrafe) ausfiel.ZurÃ¼ck zum Seitenanfang« ZurÃ¼ck zur Ãœbersicht ...]]> </description>
<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=137</link>
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<title><![CDATA[PresseerklÃ¤rung zu Strafverfahren am LG Berlin wegen schweren sexuellen Missbrauchs ]]></title>
<description><![CDATA[Meinem Mandanten wird im wesentlichen vorgeworfen,  drei Jungen im Alter von neun, acht und fÃ¼nf Jahren sexuell missbraucht zu haben.

	Der Mandant leidet unter PÃ¤dophilie.  Sie ist naturgegeben und nicht heilbar. 

	Zum heutigen Prozessauftakt lieÃŸ mein Mandant ein umfassendes GestÃ¤ndnis verlesen, das nachfolgend in AuszÃ¼gen wiedergegeben wird:

	&#8220;1. Ich rÃ¤ume die StraftatvorwÃ¼rfe der Staatsanwaltschaft Berlin, die mir mit der Anklageschrift vom 9. Juni 2011 zur Last gelegt werden, in vollem Umfang ein.

	&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.

	Die sexuellen Ãœbergriffe ereigneten sich wÃ¤hrend meiner DienstausÃ¼bung auf der Kinderintensivstation des &#8230; Klinikums Berlin-Buch. Ich war dort als gelernter Kinderkrankenpfleger tÃ¤tig. Die Kinder waren mir zur Pflege anvertraut worden.

	&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;

	2. Ich nutze die Gelegenheit, mich Ã¶ffentlich in diesem Strafprozess gegenÃ¼ber den Kindern&#8230; sowie gegenÃ¼ber ihren Eltern und AngehÃ¶rigen fÃ¼r mein Handeln zu entschuldigen. Vor allem wÃ¼nsche ich den Kindern von ganzem Herzen, dass sie durch meine Missbrauchshandlungen keine dauerhaften SchÃ¤den davontragen.

	Ich bin Ã¼ber meine Missbrauchshandlungen im hÃ¶chsten MaÃŸe beschÃ¤mt und bereue sie zutiefst. 

	Mir war lange schon vor den Taten bewusst, dass ich pÃ¤dophil veranlagt bin. Damit konnte ich nicht umgehen, diese Neigung belastete mich Ã¼ber Jahre schwer und ich habe keinen Ausweg gesehen. Deshalb unternahm ich nach meiner Festnahme mehrere Selbstmordversuche. Ich wollte mit dieser Belastung nicht mehr leben. Vorher wollte ich mich selbst bestrafen, deshalb trennte ich mir dabei auch meinen Hoden ab. Nur die unertrÃ¤glichen Schmerzen und der Kraftverlust verhinderten, dass ich nicht auch noch den zweiten abtrennte.

	Ich wusste, dass man Menschen wie mir die pÃ¤dophile Neigung nicht vorwerfen kann. Sie ist naturgegeben und nicht heilbar. Und doch wusste ich um sexualtherapeutische BehandlungsmÃ¶glichkeiten.

	FÃ¼r mich gab es damals aber zwei Probleme, weshalb ich dennoch keine Hilfe in Anspruch nahm, bevor es zu spÃ¤t war:

	Es war zum einen die nackte Angst, sich &#8220;outen&#8221; zu mÃ¼ssen. Aus der BeschÃ¤ftigung mit der Problemstellung wusste ich, dass viele Menschen kein VerstÃ¤ndnis fÃ¼r von PÃ¤dophilie Betroffene haben. Ich hatte Angst, meine Akzeptanz unter Kollegen, Freunden und in der Verwandtschaft zu verlieren. Der erst jÃ¼ngst geschehene Fall in Emden, als die BevÃ¶lkerung einen vermeintlichen TÃ¤ter lynchen wollte und dessen Auslieferung vor einem Polizeirevier forderte, belegt und belebt exemplarisch solche Ã„ngste.

	Zum anderen aber war es meine vÃ¶llige SelbstÃ¼berschÃ¤tzung, in der ich annahm, ich kÃ¶nnte trotz der fÃ¼r mich deutlich spÃ¼rbaren pÃ¤dophilen Neigung jederzeit sexuellen Kontakten mit Kindern widerstehen. Eine andere Denkweise passte nicht in die Vorstellung, die ich von mir selbst hatte. Denn meinen Beruf als Kinderkrankenpfleger hatte ich ergriffen, weil ich Kindern helfen wollte, nicht, um ihnen jemals zu schaden. Auch gerade wegen dieser SelbstÃ¼berschÃ¤tzung nahm ich letztlich keine medizinische Hilfe in Anspruch.

	Diese Denkweise habe ich aufgegeben. Seit September 2011 nehme ich einmal wÃ¶chentlich sexual- und psychotherapeutische Hilfe in einer Einzeltherapie in Anspruch. Mein Ziel ist es, eine Verhaltenskontrolle zu erreichen, damit aus der nicht vorwerfbaren pÃ¤dophilen Neigung zukÃ¼nftig keine vorwerfbaren Straftaten werden. Daran arbeite ich konsequent.

	,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

	4. Zum Abschluss meiner AusfÃ¼hrungen mÃ¶chte ich nicht versÃ¤umen, mich bei all denjenigen zu bedanken, die mir als Ã„rzte, Therapeuten und Pfleger nach meinem Selbstmordversuch zur Seite standen und zur Seite stehen, die mich wieder ins Leben zurÃ¼ckgefÃ¼hrt und mir Mut gemacht haben. AusdrÃ¼cklich erwÃ¤hnen mÃ¶chte ich auch meine &#8230;kranke Mutter, die meine Pflege Ã¼bernommen hat und meinen GroÃŸvater, der mich mit dem Auto transportiert, damit ich die Sexualtherapie wahrnehmen kann. Auch meinen Bruder &#8230;will ich hier erwÃ¤hnen. All diese Zuwendung werde ich versuchen zurÃ¼ckzugeben, in dem ich alles dafÃ¼r tue, dass solche Taten nie wieder geschehen werden. Ich schÃ¤me mich meines Verhaltens auch gerade deswegen in besonderer Weise, weil ich mich beruflich der Tradition in der Familie folgend, nÃ¤mlich der Pflege von Kranken, mit ganzem Herzen gewidmet hatte. 

	Ich bin mir auch dessen bewusst, dass dieser Strafprozess mit einer Strafe enden wird. Diese Strafe werde ich auch annehmen. Sie wird mir eine Lehre sein und das Ende des Strafprozesses soll fÃ¼r mich der Neubeginn eines besseren Lebens sein.&#8221;

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<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=136</link>
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<title><![CDATA[Rechtsanwalt VerfolgungsverjÃ¤hrung Missbrauch Kinder ]]></title>
<description><![CDATA[Am 10. MÃ¤rz 2011 wurde eine Straftat angezeigt, bei der es im Zeitraum zwischen 1993 und 1994 zu mehreren schweren sexuellen MissbrauchsfÃ¤llen an einem damals zwÃ¶lfjÃ¤hrigen Kind gekommen sein soll.

	Zwei Berliner StaatsanwÃ¤ltinnen stritten um die Frage, wer von ihnen denn nun eigentlich fÃ¼r die Sachbearbeitung zustÃ¤ndig sei. Irgendwie einigten sie sich auf diesem juristischen Nebenkriegsschauplatz auf eine von beiden.

	So begannen die umfangreichen Ermittlungen, die sich insbesondere durch aufwendige Zeugenvernehmungen auszeichneten, auch auÃŸerhalb der Bundeshauptstadt gefÃ¼hrt wurden und ein ganzes Jahr andauerten.

	Nachdem der Beschuldigte mich als Verteidiger beauftragt hatte und ich die Akte einsehen konnte, stellte sich schnell heraus, dass der ganze Ermittlungsaufwand fÃ¼r die Katz war. Es konnte nÃ¤mlich dahingestellt bleiben, ob die Straftaten begangen wurden oder nicht. 

	Die LÃ¶sung des Falles lag in der inzwischen eingetretenen VerfolgungsverjÃ¤hrung, so dass ich beantragte, das Ermittlungsverfahren einzustellen.

	Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft  Berlin das Ermittlungsverfahren gem. Â§ 170 Abs. 2 StPO zwangslÃ¤ufig ein, wie sie mir mit Bescheid vom 03. April 2012 mitteilte.

	HÃ¤tte die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach Anzeigenerstattung die VerjÃ¤hrung ordnungsgemÃ¤ÃŸ geprÃ¼ft, wÃ¤re es gar nicht erst zu Ermittlungen gekommen. Es bestÃ¤tigt sich die alte Volksweisheit: niemand ist unfehlbar. AuÃŸer vielleicht Strafverteidiger, aber Letzteres steht auf ganz dÃ¼nnen FÃ¼ÃŸen&#8230; .

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<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=134</link>
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<title><![CDATA[Freispruch wegen SchuldunfÃ¤higkeit ]]></title>
<description><![CDATA[Der Mandant war angeklagt, in Berlin an einem Imbisstand die Zeche geprellt zu haben (Betrug). Es ging um 10,98 â‚¬, fÃ¼r die er dort Speisen und GetrÃ¤nke verzehrt, aber nicht bezahlt hatte. Der Vorwurf war unstreitig, er wurde vom Mandanten eingerÃ¤umt.

	Der Fall mag banal klingen, stellte aber erhebliche Anforderungen an den Strafverteidiger. Bei MandatsgesprÃ¤chen fiel ein eigentÃ¼mliches Verhalten des Mandanten auf, die Zweifel an der SchuldfÃ¤higkeit hervorriefen. In Folge dessen beantragte ich die Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens zur Untersuchung auf die SchuldfÃ¤higkeit. Es ging also um die Frage, ob der Mandant auf Grund einer seelischen Erkrankung Ã¼berhaupt fÃ¤hig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

	Die SachverstÃ¤ndige verneinte die SchuldfÃ¤higkeit gem Â§ 20 StGB wegen bestehender Wahnvorstellungen in ihrem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten. Mit Urteil des Amtsgericht Tiergarten vom 25. Januar 2011 wurde der Mandant daraufhin freigesprochen.« ZurÃ¼ck zur Ãœbersicht ...]]> </description>
<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=51</link>
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<title><![CDATA[Presserecht: Rechtsanwalt erwirkt gegen BILD Zeitung einstweilige VerfÃ¼gung des Landgericht Berlin auf Untersagung der VerÃ¶ffentlichung eines Fotos  ]]></title>
<description><![CDATA[Ein Mandant wird von mir in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern verteidigt. Die BILD-Zeitung und andere Zeitungen der Boulevardpresse berichteten daraufhin in herabwÃ¼rdigender Weise und unter VerÃ¶ffentlichung eines Ã¼berdemensional groÃŸen, ungepixelten Fotos des Beschuldigten.

	Am 11.01.2011 konnte ich darauf hin eine einstweilige VerfÃ¼gung des Landgerichts Berlin fÃ¼r meinen Mandanten erwirken. Dem Springer Verlag wurde es untersagt, Fotos/Bilder zu verÃ¶ffentlichen, verÃ¶ffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, auf denen mein Mandant erkennbar abgebildet ist, wenn dies geschieht wie in der â€žBild&#8221; vom 23. Dezember 2010, Seiten 5 und 10.

	Der vom Springer Verlag gegen die einstweilige VerfÃ¼gung eingelegte Widerspruch war fÃ¼r die Springer &#8211; Presse  nicht von Erfolg gekrÃ¶nt. Das Landgericht Berlin bestÃ¤tigte jedenfalls im wesentlichen die einstweilige VerfÃ¼gung mit seinem Urteil vom 03. MÃ¤rz 2011. Das Urteil ist auf Grund der Berufung zum Kammergericht Berlin noch nicht rechtskrÃ¤ftig.

	Auch BILDblog berichtete Ã¼ber den Fall.« ZurÃ¼ck zur Ãœbersicht ...]]> </description>
<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=52</link>
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<title><![CDATA[Urteil: Freispruch Betrug - Einmietungsbetrug in Berliner Hotel nicht bestÃ¤tigt ]]></title>
<description><![CDATA[Eine Mandantin war aus familiÃ¤ren GrÃ¼nden gezwungen, die eheliche Wohnung zu verlassen und sich in einem Berliner Hotel einzumieten. Brav zahlte sie Ã¼ber lange Zeit wÃ¶chentlich die Hotelzimmermiete. PlÃ¶tzlich und fÃ¼r die Mandantin unerwartet konnte sie Ã¼ber ihr zugesagte Gelder nicht mehr verfÃ¼gen und so die Miete nicht mehr bezahlen. Sie signalisierte das gegenÃ¼ber dem Hotel, zog aus und hinterlieÃŸ ihre Anschrift, um den geschuldeten Betrag spÃ¤ter zu begleichen.
Das Hotelmanagement erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft klagte an. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mandantin mit Urteil vom 19. Mai 2011 frei.

	Eine Anklage, die Ã¼brigens vermeidbar gewesen wÃ¤re, wenn die Polizei grÃ¼ndlich ermittelt und die Staatsanwaltschaft schlampige Ermittlungen nicht geduldet hÃ¤tte.« ZurÃ¼ck zur Ãœbersicht ...]]> </description>
<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=65</link>
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<title><![CDATA[Erfolgreiche Beschwerde - Beiordnung Pflichtverteidiger und Dolmetscher  ]]></title>
<description><![CDATA[Wie berichtet, hatte das Berliner Amtsgericht Tiergarten einem auslÃ¤ndischen StaatsbÃ¼rger, der kein Deutsch spricht und nicht mit dem Deutschen Recht vertraut ist, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers  und eines Dolmetschers mit Beschluss vom 25.07.2011 verweigert.

	Meine dagegen eingelegte Beschwerde vom 05. August 2011 war erfolgreich. Das AG Tiergarten folgte nun den AntrÃ¤gen auf Beiordnung mit Beschluss vom 08. August 2011. 

	Warum nicht gleich so, fragt man sich da schon.

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<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=101</link>
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<title><![CDATA[Nebenklage Opfer B. ]]></title>
<description><![CDATA[Als der Vater das gemeinsame Kind nach einem Ausflug zur geschiedenen Kindesmutter zurÃ¼ckbrachte, bekam er von ihrem neuen LebensgefÃ¤hrten &#8220;eine auf`s Maul&#8221;,  wie die Berliner es sagen: zwei FaustschlÃ¤ge trafen ihn im Gesicht und hinterlieÃŸen entsprechende Blessuren.

	 

	Der Strafanzeige meines Mandanten, der sich die Verletzungen zeitnahe attestieren lieÃŸ, ging die Berliner Amtsanwaltschaft nicht wirklich mit AufklÃ¤rungswillen nach. In einem Telefonat mit mir als Opferanwalt des GeschÃ¤digten erklÃ¤rte die zustÃ¤ndige AmtsanwÃ¤ltin, das sei ein Familienstreit, der ohnehin nicht aufklÃ¤rbar sei, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellen wolle. Nur meine energische Intervention konnte das verhindern, den Ermittlungselan der BehÃ¶rden aber nicht steigern.

	Der Beschuldigte verteidigte sich trickreich und lieÃŸ Ã¼ber die Ex-Ehefrau meines Mandanten in einer Zeugenvernehmung behaupten, die Verletzungen habe sich der GeschÃ¤digte nicht durch SchlÃ¤ge, sondern bei einem Handballspiel zugezogen.

	Ich beantragte die Vernehmung von vier Zeugen, die bekunden konnten, dass mein Mandant zwar bei einem Handballspiel im Gesicht getroffen, aber nicht verletzt wurde. Die Zeugen interessierten die Amtsanwaltschaft nicht, sie wurden gar nicht erst gehÃ¶rt.

	Eine Hausdurchsuchung beim Sportverband fÃ¶rderte das Spielprotokoll zu Tage und siehe da, der Vorfall war auch dokumentiert: zwei Mal hatte mein Mandant ein Handball im Gesicht getroffen, aber keine Verletzungen verursacht. 

	Und nach einem Jahr dann endlich der Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde.

	 

	Der Angeklagte blieb auch  in der Hauptverhandlung bei seiner Verteidigungsstrategie. Erfolglos. Seine Aussagen wurden zu Recht als Schutzbehauptungen gewÃ¼rdigt. Er wurde, nach dem eine Vielzahl von Zeugen gehÃ¶rt worden waren und die Beweisaufnahme auch im Ã¼brigen erschÃ¶pfend war, mit inzwischen rechtskrÃ¤ftigen Urteil des Amtsgericht Berli vom 27.09.2011 wegen vorsÃ¤tzlicher KÃ¶rperverletzung verurteilt.

	 

	Immerhin hat es vom Zeitpunkt der Straftat bis zur Verurteilung 1 Jahr und 7 Monate gedauert. Ein Ergebnis, das sich nicht sehen lassen kann. Zumal wir es hier nicht mit einem Kapitalverbrechen zu tun hatten, das Personal und Material in einer schier unÃ¼bersichtlichen Anzahl aufzuklÃ¤render EinzelvorgÃ¤nge gebunden hat.

	Ein biÃŸchen mehr AufklÃ¤rungswille, Sehr geehrte Verteter der Amtsanwaltschaft, muss auch dann drin sein, wenn es um die kleine KriminalitÃ¤t geht. Das ist der gesetzliche Auftrag.« ZurÃ¼ck zur Ãœbersicht ...]]> </description>
<link>http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=105</link>
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