Mandant und Verteidiger


Handeln, bevor die Uhr "5 vor 12" anzeigt!

Auch im Strafrecht gilt in mehrfacher Hinsicht: "Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen." Deshalb ist es für Sie wichtig, nicht erst zu handeln, wenn die Rathaus-Uhr "5 vor 12" anzeigt.

Kontaktieren Sie mich am besten unmittelbar nach Kenntnisnahme von einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren und möglichst nicht erst dann, wenn bereits Anklage vor dem Gericht erhoben oder ein Haftbefehl ergangen ist. Das gilt sowohl für Bagatell- und Kapitalstrafsachen wie z.B. Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge, als auch für schwere Wirtschaftskriminalität.
Denn frühzeitige Verteidigung ist optimale Verteidigung, weil sie zur Verfahrenseinstellung ohne mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht beitragen kann. Gleichzeitig wird so ein Bekanntwerden in der Öffentlichkeit, in Ihrem Geschäftsumfeld oder beim Arbeitgeber verhindert.

Gemeinsam erarbeiten Sie mit mir die Strategie und Taktik der Verteidigung. Auf Grundlage Ihrer mir anvertrauten Sicht auf die Straftatvorwürfe stimmen wir das angestrebte Ziel (Freispruch, Verringerung der Freiheitsstrafe oder Geldstrafe etc.) zwischen uns ab. Die dafür erforderlichen Beweismittel wie Zeugen, Urkunden, Sachverständigengutachten oder Ermittlungen über eine Detektei stellen wir bei unserer Strategieplanung zusammen wie die Figuren auf einem Schachbrett.

Ihre aktive Mitarbeit, das gegenseitige Vertrauen zwischen und offene Worte unter uns schaffen uns die benötigte Weitsicht - wie vom Berliner Fernsehturm - für eine optimale Verfahrensbeendigung.

Manchmal ist es auch erforderlich, schon zu Beginn des Verfahrens die Verteidigung über alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof in die Strategiebestimmung einzubeziehen. Nämlich dann wenn man ein Urteil "kippen" will. Lesen Sie dazu näheres in der Rubrik Urteil kippen mit der Revision.

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