Opfervertretung

Zu meinen Leistungen als Rechtsanwalt gehört auch, für Opfer (den sog. Nebenkläger) als Nebenklägervertreter (sog. Opferanwalt, Opfervertretung) in Strafverfahren aufzutreten. Mit der Nebenklage besteht die Möglichkeit, sich als Opfer bestimmter Straftaten dem Strafverfahren gegen den vermeintlichen Täter anzuschließen. Auch Angehörige von Getöteten können als Nebenkläger auftreten. Die Nebenklage gewährleistet zudem umfangreichen Opferschutz.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie als Opfer oder Angehöriger durch aktive Beteiligung im Strafverfahren Einfluss auf die Verurteilung und auf die Höhe der Strafe für den Täter nehmen können.

Auch können im Nebenklageverfahren Schadenersatzforderungen gegen den Täter mit dem Strafurteil durchgesetzt werden, ohne einen gesonderten Prozess vor einem Zivilgericht führen zu müssen (sog. Adhäsionsverfahren).

Als Opfer vor Gericht, ob als Zeuge oder Nebenkläger, ist es häufig eine Belastung, dem Täter begegnen zu müssen. Und für mich als Vertreter des Opfers immer eine besondere Herausforderung, die ich als Berufung verstehe.
Eines ist in diesem Duo entscheidend: der Anwalt muss hier in besonderer Weise hohes Einfühlungsvermögen für seinen Mandanten zeigen, wenn er Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, etwa bei Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder schwerer Körperverletzung.

Opfervertretung durch Rechtsanwalt Ulrich Dost

Damit Sie wieder unbeschwert in die Zukunft blicken und die Schönheiten des Lebens genießen können.

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