Präventives Risikomanagement

I. Was verbirgt sich hinter präventivem Risikomanagement?

Für den hier verwendeten Begriff Risikomanagement wurde ursprünglich im angelsächsischen Raum der Begriff Compliance geprägt. Dieser englische Begriff ist eine der neueren Bereicherungen in der deutschen Sprache im wirtschaftsrechtlichen Bereich. Das juristische Fachwörterbuch übersetzt Compliance mit "Einhaltung, Übereinstimmung". Im medizinischen Bereich ist das Wort bereits eingedeutscht und von der Rechtsprechung als "die zuverlässige Befolgung der therapeutischen Anweisung" bezeichnet worden.
Diese Definition lässt auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich den tieferen Sinn erkennen. Allerdings werden die Anweisungen den Leitungsorganen der Unternehmen zwangsläufig nicht vom Arzt vorgegeben, sondern vom Gesetzgeber, den Anteilseignern, Genossenschaftsmitgliedern und den Aufsichtsgremien. In Rechtsvorschriften, Satzungen und Anstellungsverträgen formuliert findet sich das, was man auf diesem Gebiet zuverlässig befolgen sollte. Im Nachfolgenden verwende ich an Stelle des Begriffs Compliance den inhaltlich identischen Begriff Risikomanagement. Er ist aus meiner Sicht verständlicher und praxiskompetent im deutschsprachigen Raum.

Hinter dem Begriff des präventiven Risikomanagements verbirgt sich weit mehr als schlichte Gesetzestreue. Vielmehr wird es als Instrument zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmen selbst, aber auch zum Schutz persönlicher Haftung der Leitungsorgane und der Mitarbeiter eingesetzt.

Keine Panik!

Nehmen Sie es wörtlich, aber ohne Panik:
der gesetzlichen Gefahren und Fallstricke für Unternehmen gibt es inzwischen zuhauf mit der deutlichen Tendenz weiterer Zunahme und Unübersehbarkeit.
Es geht um ihre frühzeitige Erkennung und die Schaffung von Schutzmechanismen.

II. Welche Ziele werden angestrebt?

Zu den konkreten Zielen präventiven Risikomanagements gehören:

  1. die Verhinderung finanzieller Schäden für das Unternehmen;
  2. die Vorbeugung und ggf. Aufdeckung deliktischer Handlungen durch Mitarbeiter auf allen Ebenen des Unternehmens;
  3. die Gewährleistung der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Bußgeldverfahren und zum Schutz vor der möglichen Entziehung von Betreiberzulassungen durch Behörden;
  4. Aufwertung gegenüber Geschäftspartnern und Banken;
  5. Imageaufwertung statt Imageschädigung in der Öffentlichkeit.

Präventives Risikomanagement ist kein Abschreckungsinstrument des Unternehmens gegen seine Mitarbeiter. Vielmehr gibt es, angefangen bei den Führungskräften bis zum "kleinsten" Mitarbeiter, durch die Installierung eindeutiger Handlungsanweisungen und Installierung von Kontrollmechanismen in den verschiedenen Bereichen die notwendige Sicherheit, um handlungssicher, selbstbewusst und zielgerichtet anstehende Wirtschaftsziele schadensverhütend und geschäftsfördernd im Interesse des Unternehmens und der Geschäftspartner realisieren zu können.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass professionell installiertes und angewandtes Risikomanagement dem Entstehen von Misstrauensverhältnissen unter Mitarbeitern des Unternehmens vorgebeugt und ihm diametral entgegenwirkt.
Um sein Funktionieren zu gewährleisten, ist die Installierung eines betrieblichen Kontrollsystems unverzichtbar.

III. Wie erfolgt die praktische Umsetzung?

In der Praxis werden verschiedene Komponenten mit unterschiedlicher Funktion zur Erreichung der vorgenannten Ziele eingesetzt:
  1. die Erstellung des Regelungswerks als Kernstück präventiven Risikomanagements;
  2. die Ausweisung von Verantwortungsbereichen im Unternehmen durch Zuweisung der (fast) alleinigen Verantwortung an einen oder mehrere Vorstände oder Geschäftsführer;
  3. die Ernennung eines Risikomanagers für einzelne oder den gesamten Bereich (sie sind als Verantwortungsträger beauftragt, die Einhaltung gesetzlicher und betriebsinterner Regelungen zu überwachen);
  4. die Ernennung eines Ombudsmannes - neben dem oder alternativ zum Risikomanager - als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für die Mitarbeiter des Unternehmens;
  5. die Nutzung spezieller Kontroll-Software.

Zusammenfassend lässt sich zum Umfang präventiven Risikomanagements eines Unternehmens allgemein gültig folgendes sagen:

Die Erstellung des Regelungswerks selbst ist die Grundlage. Ziel muss es sein, dieses Regelungswerk effizient zu gestalten und die notwendigen und unverzichtbaren Komponenten zu installieren, die die Einhaltung, Aufdeckung und Beseitigung eventueller Regelverstöße sowie die Gewährleistung der Qualitätsstandards sicherstellen, das aber mit einem vertretbaren Kosten- und Zeitaufwand und bei Vermeidung jeglicher Bürokratie.

Bei der Bewältigung dieser Aufgaben stehe ich Ihnen mit meiner Praxiserfahrung zur Verfügung. Sprechen Sie mich an.

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