Zu meinen Leistungen gehört die klassische Strafverteidigung von Unternehmensmitarbeitern ebenso wie die Vertretung von Unternehmen in allen Fällen des Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrechts sowie des Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrechts. Eine Auswahl der diesbezüglichen Gesetze finden Sie unter der Rubrik Weitere Tätigkeitsschwerpunkte.
Nicht selten ist gerade im Wirtschaftsstrafrecht die Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Gericht die empfehlenswerte Strategie, um eine optimale Verfahrenserledigung, unsichtbar und geräuschlos für die Öffentlichkeit, zu erreichen.
Sie können sich dabei auf meine langjährige Verhandlungspraxis verlassen, um mit Hilfe von Verfahrensabsprachen zu einem inzwischen auch vom Gesetzgeber legitimierten, das Strafverfahren abschließenden Deal zu kommen.
Mein praxisgeschultes Fingerspitzengefühl und angewandte Diplomatie, gepaart mit einem objektiven Blick auf das erreichbare Ergebnis und Durchsetzungsvermögen, sind einige der Voraussetzungen, mit denen ich immer wieder erfolgreich verfahrensbeendigende Deals erreichen konnte.
In anderen Fällen gilt es, unter Ausschöpfung aller strafprozessualen Möglichkeiten unter Umständen über alle Instanzen konfrontativ für die Erreichung eines angestrebten Verfahrensziels zu kämpfen. Lesen Sie dazu auch näheres unter der Rubrik Urteil kippen mit der Revision.
Natürlich ist in jedem Falle Teamarbeit zwischen Mandant und Verteidiger unverzichtbar, die gerade leitende Mitarbeiter bei der Erledigung ihres eigentlichen Kerngeschäfts, der Unternehmensführung, zeitlich einschränken kann.
Daher lege ich bei der erforderlichen Zusammenarbeit hohe Ansprüche an mich selbst an, um diesem Umstand effektiv Rechnung zu tragen. Mandatsgespräche werden grundsätzlich von mir so vorbereitet, dass intensive Rücksprachen bei geringstem Zeitaufwand für die Mandanten die Klärung der Fragestellungen ermöglichen.
Selbstverständlich wird in "Mammutverfahren", nicht selten von mehrjähriger Dauer und mit einer Vielzahl von Beschuldigten, die Koordinierung der Verteidigung angestrebt.
Einen Praxishinweis am Ende: gerade wenn einzelne Führungskräfte strafrechtlich verfolgt werden, ist es wichtig, dass das Unternehmen mit Schulterschluss hinter ihnen steht. Das wird nicht in allen Fällen möglich sein, aber dort, wo es möglich ist, sollte darauf nicht verzichtet werden. Denn es geht bei Strafverfolgung von einzelnen Mitarbeitern auch immer um den Ruf des gesamten Unternehmens.
Das Licht am Ende des Horizonts lässt sich bei Teamarbeit finden.