Zeugenbeistand

Wer als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen muss, ist nicht selten verunsichert, ja verängstigt. Viele Zeugen kennen ihre Rechte nicht oder nicht wirklich. Die Belehrung der Richter, wonach der Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet ist und sich andernfalls strafbar macht, wird zwar verstanden. Aber müssen Sie als Zeuge jede Frage beantworten? Wann begeben Sie sich konkret in die Gefahr, sich strafbar zu machen? Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Aussage verweigern?

Verbrennen Sie sich nicht am Feuer
Zeugenbeistand - Damit Sie sich nicht am Feuer verbrennen ...

In diesem Dickicht der für den juristischen Laien oft unüberschaubaren Situation können Sie mich als Zeugenbeistand beauftragen. Im Gerichtssaal stehe ich an Ihrer Seite und kümmere mich darum, dass Sie sich nicht am Feuer verbrennen.

Im Oktober 2009 ist das 2. Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten, mit dem die Rechte und der Schutz von Opfern und Zeugen in Strafverfahren erweitert wurden.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung - sprechen Sie mich an.